Reparieren statt ausrangieren – wir sind berechtigter Partnerbetrieb der Geräte-Retter-Prämie

Geräte-Retter-Prämie: Information für Unternehmen und IT-Partner in Österreich

Hinweis für Unternehmen & IT-Partner: Die Geräte-Retter-Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Wenn Sie Endkundinnen und Endkunden betreuen, können Sie diese Seite gerne als Orientierung nutzen.

„Für Firmenfälle gelten andere Rahmenbedingungen. Wir beraten Unternehmen separat – technisch genauso konsequent, nur ohne Förderlogik.“

Wenn private Kundinnen oder Kunden eine förderfähige Hardware-Reparatur beauftragen möchten, ist der Bon bei Bezahlung vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung durch den Partnerbetrieb direkt an die Privatperson.

Hinweis: Die Geräte-Retter-Prämie gilt nur für Privatpersonen

Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Wenn Sie für Kundinnen und Kunden kommunizieren möchten, unterstützen wir Sie mit klaren Infos – und bei Bedarf mit einer technischen Ersteinschätzung.

Rückruf anfordern und kurz abstimmen

Ablauf für Endkunden – kurz erklärt (für Ihre Kommunikation)

Privatkundinnen und -kunden erstellen ihren Bon online. Der Bon wird bei Bezahlung vorgelegt, der Partnerbetrieb reicht danach ein. Die Auszahlung geht an die Privatperson.

  • Bon erstellen lassen (online).
  • Gerät fachgerecht prüfen lassen.
  • Bon bei Bezahlung vorlegen.
  • Auszahlung erfolgt nach Bearbeitung direkt an die Privatperson.

Transport ins Labor: so läuft es für Endkunden-Fälle

Für Endkunden-Fälle organisieren wir eine sichere Abholung über Vertragspartner. So sparen Sie Zeit und vermeiden unnötige Risiken.

Auf Wunsch auch über regionale Annahmestellen.

Ablauf nach Eingang im Labor

Im Labor erfolgt eine strukturierte Fehleranalyse – bei Bedarf im Reinraumlabor. Nach Stabilisierung/Hardwaremaßnahme beginnt die Datensicherung. Sie erhalten eine vollständige Datenliste und die Rücksendung per Kurier.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Fragen und Antworten

Sind externe Festplatten im Rahmen der Geräte-Retter-Prämie förderfähig?

Ja. Externe Festplatten gelten als förderfähige Elektrogeräte. Entscheidend ist, dass es sich um ein externes Gerät aus dem privaten Haushalt handelt. Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten an der Hardware können grundsätzlich unter die Geräte-Retter-Prämie fallen, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sind interne Festplatten ebenfalls förderfähig?

Nicht als eigene Gerätekategorie – sondern als Teil eines förderfähigen Geräts. Interne Festplatten sind Bestandteil eines Computers oder Laptops. Reparaturen oder Servicearbeiten an der Hardware eines förderfähigen Computers oder Laptops können grundsätzlich förderfähig sein, unabhängig davon, welches interne Bauteil betroffen ist.

Ist Datenrettung förderfähig?

Nein. Datenrettung ist als eigenständige Leistung nicht förderfähig. Förderfähig sind ausschließlich Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten an der Hardware. Eine anschließende Datenrettung kann separat durchgeführt werden, ist aber nicht Teil der Förderung.

Kann eine Hardwaremaßnahme gefördert werden, auch wenn danach eine Datenrettung erfolgt?

Ja – sofern die Leistungen klar getrennt sind. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Reparatur, den Service oder die Wartung an der Hardware eines förderfähigen Geräts. Die Datenrettung wird davon unabhängig betrachtet und separat erbracht.

Ist die Analyse oder Diagnose eines Datenträgers förderfähig?

Ja, als Kostenvoranschlag bis maximal 30 Euro. Analyse, Diagnose oder technische Überprüfung können als Kostenvoranschlag gelten und bis zu diesem Betrag förderfähig sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ergibt die Analyse, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, bleibt die Förderung auf den Kostenvoranschlag beschränkt.

Sind Smartphones und Handys förderfähig?

Nein. Smartphones und Handys sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Hardwaredefekt, ein Softwareproblem oder ein Datenverlust vorliegt.

Gilt die Geräte-Retter-Prämie auch für Unternehmen?

Nein. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Geräte müssen sich im privaten Eigentum befinden und dürfen nicht gemietet oder geliehen sein.