Hinweis für Unternehmen & IT-Partner: Die Geräte-Retter-Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Wenn Sie Endkundinnen und Endkunden betreuen, können Sie diese Seite gerne als Orientierung nutzen.
„Für Firmenfälle gelten andere Rahmenbedingungen. Wir beraten Unternehmen separat – technisch genauso konsequent, nur ohne Förderlogik.“
Wenn private Kundinnen oder Kunden eine förderfähige Hardware-Reparatur beauftragen möchten, ist der Bon bei Bezahlung vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung durch den Partnerbetrieb direkt an die Privatperson.
Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Wenn Sie für Kundinnen und Kunden kommunizieren möchten, unterstützen wir Sie mit klaren Infos – und bei Bedarf mit einer technischen Ersteinschätzung.
Privatkundinnen und -kunden erstellen ihren Bon online. Der Bon wird bei Bezahlung vorgelegt, der Partnerbetrieb reicht danach ein. Die Auszahlung geht an die Privatperson.
Für Endkunden-Fälle organisieren wir eine sichere Abholung über Vertragspartner. So sparen Sie Zeit und vermeiden unnötige Risiken.
Auf Wunsch auch über regionale Annahmestellen.
Im Labor erfolgt eine strukturierte Fehleranalyse – bei Bedarf im Reinraumlabor. Nach Stabilisierung/Hardwaremaßnahme beginnt die Datensicherung. Sie erhalten eine vollständige Datenliste und die Rücksendung per Kurier.
Ja. Externe Festplatten gelten als förderfähige Elektrogeräte. Entscheidend ist, dass es sich um ein externes Gerät aus dem privaten Haushalt handelt. Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten an der Hardware können grundsätzlich unter die Geräte-Retter-Prämie fallen, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nicht als eigene Gerätekategorie – sondern als Teil eines förderfähigen Geräts. Interne Festplatten sind Bestandteil eines Computers oder Laptops. Reparaturen oder Servicearbeiten an der Hardware eines förderfähigen Computers oder Laptops können grundsätzlich förderfähig sein, unabhängig davon, welches interne Bauteil betroffen ist.
Nein. Datenrettung ist als eigenständige Leistung nicht förderfähig. Förderfähig sind ausschließlich Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten an der Hardware. Eine anschließende Datenrettung kann separat durchgeführt werden, ist aber nicht Teil der Förderung.
Ja – sofern die Leistungen klar getrennt sind. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Reparatur, den Service oder die Wartung an der Hardware eines förderfähigen Geräts. Die Datenrettung wird davon unabhängig betrachtet und separat erbracht.
Ja, als Kostenvoranschlag bis maximal 30 Euro. Analyse, Diagnose oder technische Überprüfung können als Kostenvoranschlag gelten und bis zu diesem Betrag förderfähig sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ergibt die Analyse, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, bleibt die Förderung auf den Kostenvoranschlag beschränkt.
Nein. Smartphones und Handys sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Hardwaredefekt, ein Softwareproblem oder ein Datenverlust vorliegt.
Nein. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Geräte müssen sich im privaten Eigentum befinden und dürfen nicht gemietet oder geliehen sein.